Europäischer Gerichtshof erklärt spanische Praxis der Zwangsräumungen für rechtswidrig
Vor der ehemaligen Wohnung: Mit seiner Klage hat der Marokkaner Mohammed Aziz Rechtsgeschichte geschrieben. Foto: dpa
Madrid – tl.
Es ist eine kräftige Ohrfeige für die Regierung Rajoy – aber auch für das Vorgängerkabinett Zapatero. Und es ist ein Sieg der sozial Schwachen über die Banken: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Praxis der Zwangsräumungen in Spanien für rechtswidrig erklärt. In dem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied das höchste EU-Gericht, dass die spanischen Gesetze den Bürgern keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in den Hypothekenverträgen bieten.
Mit dem Urteil hat ein arbeitsloser Marokkaner europäische Rechtsgeschichte geschrieben. Der 52-jährige gelernte Schweißer Mohammed Aziz hatte 2007 einen Kredit über 180.000 Euro für den Kauf einer Wohnung in Martorell bei Barcelona aufgenommen. Als er wegen der Krise seinen Job verlor, konnte er die Raten nicht mehr zahlen. Die Bank erwirkte eine Zwangsräumung, obwohl er den Kreditvertrag wegen angeblicher missbräuchlicher Klauseln vor Gericht angefochten hatte. Mit Hilfe seines Anwalts Dionisio Moreno reichte der Marokkaner Klage in Luxemburg ein.
Bisher hatten Richter in Spanien nicht die Möglichkeit, eine Zwangsräumung aufzuschieben, bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Hypothekenverträgen entschieden haben. Betroffene Wohnungseigentümer hatten allenfalls die Möglichkeit, nachträglich eine Entschädigung zu verlangen.
Das Urteil des EU-Gerichtshofs hat weitreichende Konsequenzen. So erlaubt die Entscheidung spanischen Gerichten ab sofort, Zwangsräumungen auszusetzen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hypothekenverträge bestehen. Ein Richter auf Lanzarote machte am vergangenen Freitag bereits Gebrauch von der neuen Möglichkeit: Er stoppte die Zwangsräumung einer Wohnung. (Quelle: cb-nachrichten online)
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