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Dienstag, 10. Februar 2015
Nichts führt am Tausch vorbei
Und noch einmal das Thema Führerschein: Neues Merkblatt der Botschaft greift die aktuelle Regelung für Residenten auf
Thomas Liebelt Alicante
Für in Spanien gemeldete Deutsche, die als Verkehrsteilnehmer auf hiesigen Straßen mit dem Auto unterwegs und noch in Besitz ihres deutschen Führerscheins mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer sind, hat die deutsche Botschaft in Madrid ein neues Merkblatt veröffentlicht. Der Inhalt deckt sich weitgehend mit dem CBN-Beitrag unter dem Titel „Adiós alter Lappen“, der am 10. Oktober vergangenen Jahres erschienen ist. Dennoch gibt es ein paar neue Änderungen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Inhaber von deutschen Führerscheinen mit unbefristeter Gültigkeitsdauer, die ihren Wohnsitz vor dem 19. Januar 2013 nach Spanien verlegt haben, müssen ihre Fahrerlaubnis jetzt in einen spanischen Führerschein umtauschen. Dies erfolgt bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico).
Hintergrund für die nunmehr gültige Führerschein-Regelung für Deutsche in Spanien ist die Umsetzung einer EU-Regelung über die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisse in den EU-Staaten (Richtlinien 2006/126/EG) am 19. Januar 2013. Seitdem gilt das sogenannte europäische Führerscheinmodell.
Das heißt: Deutsche Führerscheine werden nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Führerscheine, die vor dem 19. Januar ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig, müssen aber bis zum 19. Januar 2033 in einen dann befristeten umgetauscht werden.
Auch in Spanien wird die EU-Richtlinie seit 19. Januar 2013 umgesetzt. So unterliegen EU-Ausländer, die sich in Spanien niederlassen, den spanischen Rechtsvorschriften, was ihre Führerscheine anbetrifft (Reglamento General de Conductores – Real Decreto 818/2009, Artikel 15). Was im Einzelnen bedeutet: begrenzte Gültigkeitsdauer, Eignungstest und Punktesystem. (Quelle: cbn-online)
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