Freitag, 8. Februar 2013

Wichtige Informationen zur Grunderwerbsteuer

Was Sie wissen sollten, damit Ihr Schnäppchenhaus nicht zur Steuerfalle wird.

Gerade jetzt bieten Banken auf Ihren Webseiten gepfändete Objekte kostengünstig an - mit einer dazu passenden Finanzierungsmöglichkeit. So ein Kauf ist meist mit grosser Vorfreude verbunden. Es ist also verständlich, dass man vor lauter Euphorie schon mal ein Auge zudrückt, wenn ein paar "Kleinigkeiten" nicht 100-%-ig korrekt sind. Wenn man nach dem Erwerb der Immobilie neue Stromleitungen verlegen lassen muss, um einen Stromzähler zu bekommen oder renovieren muss, ist das zwar mit Kosten verbunden ... aber dafür hat man ja ein Schnäppchen gekauft.

Trotzdem aufgepasst !

Das Finanzamt ist da anderer Meinung. Nur weil man ein Haus zu einem niedrigem Preis ergattert, bedeutet das nicht gleich günstige Steuer, den bei der Grunderwerbsteuerist der zu versteuernde Mindestwert einer Immobilie festgelegt. Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, wird Ihre Bank darauf bestehen, dass die Grunderwerbsteuer von der hauseigenen Steuerabteilung bearbeitet wird. Diese errechnet die zu zahlende Steuer meist nur auf den Wert, der in der Kaufurkunde deklariert wurde, und der zurzeit oft unter dem vom Amt vorgegebenen Wert liegt. Wenn dies geschieht, müssen Sie damit rechnen, dass Sie innerhalb der nächsten vier Jahre eine Steuernachzahlung leisten müssen,die dann aber nicht mehr auf den aktualisierten Katatsrewert ausgerechnet wird, sondern auf einer Kalkulation des Amtes basiert (comprobacion de valores), die erheblich höher ausfällt.

Eigentümer, die feststellen, dass die beim Katasteramt registrierten Daten Ihres Grundstückes oder der bebauten Fläche nicht mit den Daten des Grundbuchamtes übereinstimmen, können dank des neuen Programms "Ramon Llull" die Daten korrigieren lassen, wobei die Kosten für Notar und Bemessung in Kauf genommen werden müssen.

Michele Jordan
Steuerberaterin
Tel. 965 794 446
und 630 708 683
www.michelejordan.es

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