Deutsche in Spanien hatten bisher stets das Privileg, dass sie als EU-Bürger ihren Führerschein nicht umtauschen mussten. Dies hatte den Vorteil, dass man sich auch keiner Gesundheitsprüfung stellen musste, die in Spanien alle 10 Jahre (ab 65 alle 5 Jahre) üblich ist. Denn deutsche Führerscheine sind unbegrenzt gültig.
Damit ist seit dem 19. Januar 2013 jedoch Schluss. Eine neue europäische Norm erlaubt es den Mitgliedsländern ihre eigenen Verfallsdaten der Führerscheine an Residenten anzuwenden. Wer sich länger als zwei Jahre für mehr als 185 Tage pro Jahr in Spanien aufhält gilt als Resident und muss sich diesem neuen Gesetz unterwerfen.
Eine Million EU-Bürger betroffen
Laut der EU-Norm müssen alle Residenten ihren Führerschein umtauschen die kein Ablaufdatum haben. Dabei wird sich auf den europäischen Anti-Diskriminierungsgrundsatz berufen, nachdem Inländer und Ausländer stets gleich zu behandeln sind. Ein unbegrenzt gültiger Führerschein würde demnach Spanier gegenüber anderen EU-Ausländern benachteiligen. Dies betrifft ungefähr eine Million Ausländer, die sich zurzeit dauerhaft in Spanien aufhalten.
Vor allem EU-Ausländer aus Rumänien, Bulgarien, Italien, Portugal, Deutschland, Frankreich und Großbritannien nennen Spanien mittlerweile ihr neues zu Hause. Davon wohnen 18% dauerhaft in Katalonien, 16% in Madrid, 15% in Andalusien, 14% in Valencia, 6% auf den Kanaren und 5% auf den Balearen. All diese neuen Residenten müssen zukünftig, genau wie die Spanier auch, alle 10 Jahre zu einem medizinischen Eignungstest. Residenten über 65 Jahre müssen sogar alle 5 Jahre ihren Führerschein erneuern.
In Spanien wohnen schätzungsweise knapp zwei Millionen EU-Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und damit potentiell betroffen sein könnten. Davon hat rund die Hälfte einen Führerschein, der kein Ablaufdatum enthält oder ein Ablaufdatum enthält, das so großzügig ist, dass es ähnlich wie “unbegrenzt” ist. In Österreich ist der alte Führerschein beispielsweise sogar 100 Jahre gültig. Deutsche, die vor dem 19. Januar 2013 ihren Führerschein erworben haben, haben keinerlei Verfalldatum in ihrem “Lappen”.
200 Euro Strafe
Jeder EU-Bürger, der also seit mehr als zwei Jahren seinen festen Wohnsitz in Spanien hat, muss nun seinen nationalen Führerschein gegen einen spanischen Führerschein eintauschen falls er kein Ablaufdatum im Führerschein eingetragen hat. Bei Zuwiderhandlungen werden Strafen von 200 Euro wegen Fahren ohne gültigen Führerschein fällig.
Wer seinen deutschen Führerschein nicht hergeben möchte, kann sich auch alternativ freiwillig in einem von der Führerscheinstelle akkreditierten Ärztezentrum melden und den Medizincheck machen. Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass der Führerschein erneuert werden. Ab diesem Moment ist man im spanischen Verkehrszentralregister eingetragen und hat alle Rechte und Pflichten eines spanischen Autofahrers. Es wird also auch ein Punktekonto erstellt. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass der nationale Führerschein behalten werden kann. Diese Prozedur muss alle 10 Jahre (bzw. 5 Jahre wenn älter als 65) wiederholt werden.
Wer lieber einen spanischen Führerschein haben möchte, weil er auf Nummer sicher gehen will, muss zum spanischen Straßenverkehrsamt (Dirección General de Tráfico – DGT) gehen. Dort erhält man dann einen spanischen Führerschein mit einem Ablaufdatum, das für Spanien gültig ist. Auf der Rückseite des Führerscheins wird dennoch das Ablaufdatum des Heimatlandes vermerkt. Das bedeutet, dass man in obwohl man im Besitz einer spanischen Fahrerlaubnis ist, weiterhin in Deutschland unbegrenzt fahren darf.
Für den Führerscheinwechsel (canje de carnet de conducir) werden bei der Dirección General de Tráfico (DGT) folgende Dokumente benötigt:
Offizieller Antrag der Jefatura de Tráfico
Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass und NIE (grüner DIN A 4 Zettel)
Wohnsitznachweis: Mietvertrag, Gemeindeanmeldung (Empadronamiento), Telefon- oder Stromrechnung
Gültiger Führerschein des Ursprungslandes im Original und als Kopie
Aktuelles biometrisches Passfoto (32 x 26 mm)
Formular mit offizieller Unterschrift, wie sie im Führerschein abgebildet wird (wird in der Jefatura de Tráfico angefertigt)
Erklärung, dass im Ursprungsland kein laufendes Verfahren aufgrund Verkehrsvergehen besteht (wird ebenfalls in der Jefatura de Tráfico angefertigt)
Erklärung, dass man in keinen anderen Staat im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (wird ebenfalls in der Jefatura de Tráfico angefertigt)
offizielle Webseite mit Infos auf Spanisch
Bei diesem Prozedere muss kein Medizincheck durchgeführt werden. Der erste Check wird also erst in 10 Jahren (bzw. 5 Jahre wenn älter als 65) fällig.
Der Vorteil einer spanischen Fahrerlaubnis besteht außerdem darin, dass auf dem Führerschein als offizielles Dokument auch die NIE-Nummer abgebildet ist. Inhaber einer spanischen Fahrerlaubnis sind nicht verpflichtet den unpraktischen grünen DIN A 4 Zettel mit der NIE mit sich zu führen.
(Quelle: Strandgazette von Max Adler)
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